Das neue Urheberrecht - Ist der Korb jetzt voll?

Von meiner Bibliothek bin ich auf den hervorragenden Post "Bibliotheksrecht - the dirty way of information " von Herrn Dr. jur. Eric Steinhauer aufmerksam gemacht worden. Er schreibt in sehr verständlicher Weise über die Folgen, die der sogenannte "zweite Korb" oder das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft für Wissenschaftler und insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs - Studierende und Diplomanden mit sich bringen wird. Folgende zwei Zitate aus dem Post zeigen diese Problematik eindeutig:
"Selbst eine elektronische Dokumentenlieferung soll erlaubt sein, wenngleich hier nur graphische Dateien verschickt werden dürfen. Die Sache hat allerdings einen Haken. Der elektronische Lieferweg ist nur insoweit gestattet, als nicht die Verlage selbst entsprechende Angebote offensichtlich und zu angemessenen Bedingungen vorhalten. Für den Bereich der Natur- und Technikwissenschaften mit ihrem sehr hohen Anteil an elektronischen Zeitschriften und ihrem enormen Bedarf an aktueller Information wird dies durchgängig der Fall sein. Die einfache Aufsatzbestellung durch Dienste wie Subito wird es daher für den elektronischen Lieferweg in Zukunft nicht mehr geben. Die Leser müssen die Beiträge bei den Verlagen erwerben. Literaturversorgung wird teurer."
Betrachtet man die online-Angebote einiger Verlage, so liegen die Kosten dort teilweise um den Faktor 10 höher. Insbesondere für Studienabsolventen trifft es besonders hart, da diese ihre Diplomarbeit oder Thesis und die damit verbundene Literaturbeschaffung meist privat finanzieren. Besonders gravierend und direkt dem Trend der Zeit entgegenlaufend ist der Umgang mit digitalisierten Literaturbeständen der Bibliotheken.
"Das neue Urheberecht erlaubt den Bibliotheken, ihre Bestände zu digitalisieren und ihren Nutzern auch in dieser Form zugänglich zu machen (§ 52b UrhG). Es ist zu begrüßen, dass nunmehr wichtige Werke direkt am Bildschirm einsehbar sind. Medienbrüche können geglättet werden. Aber auch hier hat die Sache einen Haken. Die digitalisierten Titel dürfen nur in den Räumen der Bibliothek und dort nur an speziellen Leseplätzen eingesehen werden."
Dieses steht im direkten Gegensatz zu den Bemühungen der Hochschulen im Rahmen des digitalen Campus die Angebote der jeweiligen Hochschule in die Räumlichkeiten der Studierenden zu bringen - und das in Zeiten einer CO2 Debatte. Das Gesetz stellt den Wissenschaftler und die Verlage auf eine gleichhohe Stufe in der Verhandlung um die Verwertung der Publikationen eines Wissenschaftlers. Da heute die Leistung und damit gekoppelt oft die Vergütung eines Wissenschaftlers gerade an der Zahl seiner Veröffentlichungen gemessen wird, herrscht ein Zwang zum Veröffentlichen um jeden Preis - "Publish or Perish"; auch wenn dieses meist die vollständige Überlassung der Verwertungsrechte an den Verlag bedeutet. Einige wissenschaftlichen Verlage gehen heute sogar schon soweit, dass Autoren für die Veröffentlichung ihrer Artikel zahlen müssen. Ob man als Wissenschaftler unter Publikationszwang noch gleichberechtigt mit den Verlagen verhandeln kann, steht damit in Frage.
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